Rechtsanwalt für Körperverletzungsdelikte Tel. 0231 18 9999 40

Dr. Gau Rechtsanwälte

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Fachanwälte

 

„Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat.“ (Spinoza)

 

Die Beauftragung eines Strafverteidigers ist Vertrauenssache. Insbesondere für eine effek­ti­ve Strafverteidigung ist das gegen­sei­ti­ge Vertrauen und eine gemein­sa­me gute Zusammenarbeit not­wen­dig. Immerhin geht es um nichts weni­ger als die Freiheit unse­rer Mandanten. Freiheit vor sämt­li­chen Verfolgungsmaßnahmen des Staates, die in letz­ter Zeit immer infla­tio­nä­rer auch für Kleinigkeiten benutzt wer­den. Es ist unse­re Aufgabe, für Ihr Recht mit aller Entschlossenheit zu kämp­fen, ohne uns vom Staatsapparat abschre­cken zu las­sen. Wir sind davon über­zeugt, für die rich­ti­ge Sache ein­zu­tre­ten.

 

Strafrechtliche Qualifikation und Spezialisierung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Patrick Gau

Beide Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht haben in einer Vielzahl von Strafmandaten vor zahl­rei­chen Gerichten bei Vorwürfen der ein­fa­chen, gemein­schaft­li­chen, gefähr­li­chen oder schwe­ren Körperverletzung ver­tei­digt. Oft konn­te nach­ge­wie­sen wer­den, dass die Tat durch Notwehr gerecht­fer­tigt war oder eine gefähr­li­che Körperverletzung — die eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe hat — in eine „ein­fa­che“ umge­wan­delt wer­den. Gerade weil bei Anklagen wegen Körperverletzung auch zivil­recht­li­che Forderungen nicht über­se­hen wer­den dür­fen, die leicht vier- bis fünf­stel­lig aus­fal­len, müs­sen die Möglichkeiten sorg­fäl­tig vor­be­rei­tet wer­den.

 

Bundesweite Strafverteidigung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hönnscheidt

Fachanwalt für Strafrecht Dr. Patrick Gau ist eben­so wie Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hönnscheidt berech­tigt, Ihr Recht an sämt­li­chen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen zu ver­tre­ten. Als Fachanwälte für Strafrecht muss­ten bei­de Rechtsanwälte neben den übli­chen juris­ti­schen Abschlüssen eine beson­ders auf das Strafrecht bezo­ge­ne wei­te­re Prüfung able­gen. Daneben muss­te nach­ge­wie­sen wer­den, dass bei­de Rechtsanwälte in einer Vielzahl von Fällen vor höhe­ren Gerichten ver­tei­digt haben. Schließlich bil­den sich bei­de Rechtsanwälte jähr­lich auf meh­re­ren Strafrechtsseminaren fort, um die aktu­el­le Rechtsprechung eben­so wie straf­pro­zes­sua­le Veränderungen stets im Blick zu behal­ten.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Patrick Gau ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolg­te selbst­ver­ständ­lich im Strafprozessrecht.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hönnscheidt ist eben­falls Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und ver­tei­digt wie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau bun­des­weit.

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