„Jeder hat soviel Recht, wie er Macht hat.“ (Spinoza)
Die Beauftragung eines Strafverteidigers ist Vertrauenssache. Insbesondere für eine effektive Strafverteidigung ist das gegenseitige Vertrauen und eine gemeinsame gute Zusammenarbeit notwendig. Immerhin geht es um nichts weniger als die Freiheit unserer Mandanten. Freiheit vor sämtlichen Verfolgungsmaßnahmen des Staates, die in letzter Zeit immer inflationärer auch für Kleinigkeiten benutzt werden. Es ist unsere Aufgabe, für Ihr Recht mit aller Entschlossenheit zu kämpfen, ohne uns vom Staatsapparat abschrecken zu lassen. Wir sind davon überzeugt, für die richtige Sache einzutreten.
Strafrechtliche Qualifikation und Spezialisierung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Patrick Gau
Beide Rechtsanwälte und Fachanwälte für Strafrecht haben in einer Vielzahl von Strafmandaten vor zahlreichen Gerichten bei Vorwürfen der einfachen, gemeinschaftlichen, gefährlichen oder schweren Körperverletzung verteidigt. Oft konnte nachgewiesen werden, dass die Tat durch Notwehr gerechtfertigt war oder eine gefährliche Körperverletzung — die eine Mindeststrafe von 6 Monaten Freiheitsstrafe hat — in eine „einfache“ umgewandelt werden. Gerade weil bei Anklagen wegen Körperverletzung auch zivilrechtliche Forderungen nicht übersehen werden dürfen, die leicht vier- bis fünfstellig ausfallen, müssen die Möglichkeiten sorgfältig vorbereitet werden.
Bundesweite Strafverteidigung

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hönnscheidt
Fachanwalt für Strafrecht Dr. Patrick Gau ist ebenso wie Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hönnscheidt berechtigt, Ihr Recht an sämtlichen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandesgerichten sowie am Bundesgerichtshof in Strafsachen zu vertreten. Als Fachanwälte für Strafrecht mussten beide Rechtsanwälte neben den üblichen juristischen Abschlüssen eine besonders auf das Strafrecht bezogene weitere Prüfung ablegen. Daneben musste nachgewiesen werden, dass beide Rechtsanwälte in einer Vielzahl von Fällen vor höheren Gerichten verteidigt haben. Schließlich bilden sich beide Rechtsanwälte jährlich auf mehreren Strafrechtsseminaren fort, um die aktuelle Rechtsprechung ebenso wie strafprozessuale Veränderungen stets im Blick zu behalten.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Patrick Gau ist Mitglied des Deutschen Anwaltvereins sowie der Strafverteidigervereinigung des DAV. Die Promotion erfolgte selbstverständlich im Strafprozessrecht.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Thorsten Hönnscheidt ist ebenfalls Mitglied des Deutschen Anwaltvereins und verteidigt wie Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Gau bundesweit.